Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

(Stand: Juni 2022)
 

 

1.    Allgemeines

(1)    Trägerin der vhs ist die Stadt Hechingen zugleich für die Gemeinden Rangendingen und Jungingen.

(2)    Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

(3)    Studienreisen und Exkursionen, die Dritte als Veranstalter:innen und Vertragspartner:innen ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittlerin auf.

(4)    Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem Verbraucher:innen zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der vhs). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

2.    Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag

(1)    Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

(2)    Anmeldende sind an ihre Anmeldung 2 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande oder aber dadurch, dass die 2-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die vhs das Vertragsangebot abgelehnt hat.

(3)    Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der vhs eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.

(4)    Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 (4) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.

(5)    Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Rege-lungen der Absätze (2) und (4) nicht berührt.

(6)    Die Vertragssprache ist deutsch.

(7)    Im Falle einer Online-Anmeldung können Anmeldende ihre Eingabefehler dadurch korrigieren, dass sie den "zahlungspflichtig buchen"-Button nicht betätigen, sondern stattdessen in ihrem Browserfenster auf die vorherigen Seiten klicken und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung wie den ausgewählten Kurs, die Anmeldeadresse usw. korrigieren.

3.    Vertragspartner:in und Teilnehmer:in

(1)    Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertragspartner:in) begründet. Anmeldende können das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer:in) begründen. Diese ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person von Teilnehmer:innen bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

(2)    Für Teilnehmer:innen gelten sämtliche die Vertragspartnerin betreffenden Regelungen sinngemäß.

(3)    Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

(4)    Die vhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten auszugeben. In einem solchen Fall sind die Vertragspartner:innen verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen einer Bevollmächtigten der vhs auszuweisen. Geschieht das aus von den Vertragspartner:innen zu vertretenden Gründen nicht, können die Vertragspartner:innen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.

4.    Entgelt und Veranstaltungstermin

(1)    Das Veranstaltungsentgelt wie auch der Veranstaltungstermin und -dauer ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.). In Kursen mit geringerer Teilnehmerzahl behält sich die Volkshochschule vor, die Kursgebühren neu zu berechnen oder die Unterrichtszeit entsprechend zu kürzen.

(2)    Das Veranstaltungsentgelt für Integrationskurse wird nach Vorgabe des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge grundsätzlich per Lastschrift zum Kursbeginn abgebucht. Das Veranstaltungsentgelt aller anderen Kurse wird grundsätzlich per Lastschrift nach Kursende abgebucht. In begründeten Ausnahmefällen kann die Gebühr per Überweisung oder in bar gezahlt werden.

(3)    Inhaber des Hechinger Sozialpasses können bei der vhs einen Kurs mit 30 % Ge-bührenermäßigung besuchen. Ausgenommen sind: Reiseveranstaltungen einschl. Tagesexkursionen und Studienfahrten. Zur Erstattung reichen Sie Ihre Rechnung beim Fachbereich Bürgerdienste, Sachgebiet Soziales der Stadt Hechingen ein. Die vhs gewährt Schülerinnen, Auszubildenden, Studierenden, Freiwilligen, Bufdis, Menschen mit Behinderung, Rentnerinnen eine Ermäßigung von 10 % auf das Veranstaltungsentgelt. Es ist nur eine Ermäßigungsart möglich. Zusatzgebühren werden nicht ermäßigt. Um eine Ermäßigung in Anspruch zu nehmen, ist eine persönliche oder schriftliche Anmeldung erforderlich. Dabei muss eine entsprechende Bescheinigung direkt bei der Anmeldung vorgelegt oder zugesendet werden. Bescheinigungen, die erst nach der Abbuchung einge-reicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Keine Ermäßigung für Vorträge.

(4)    Für alle Sprachkurse (außer Integrationskurse) gilt die Gebührentabelle. Bezugnehmend auf die Gebührentabelle werden die Kurspreise anhand der angemeldeten Teilnehmer durch die Verwaltung nach dem 3. Kurstermin festgelegt.
 

Teilnehmerzahl
Termine à 60 Minuten 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1
10 42€ 45€ 52€ 59€ 63€ 79€ 93€ 115€ 160€ 333€
11 46€ 50€ 57€ 65€ 69€ 86€ 103€ 126€ 176€ 367€
12 50€ 54€ 62€ 70€ 75€ 94€ 112€ 138€ 192€ 400€
13 55€ 59€ 68€ 76€ 81€ 102€ 121€ 149€ 208€ 433€
14 59€ 63€ 73€ 82€ 88€ 110€ 131€ 160€ 224€ 467€
15 63€ 68€ 78€ 88€ 94€ 118€ 140€ 172€ 240€ 500€
16 67€  73€  83€  94€  100€ 126€ 149€ 183€ 256€ 533€



Teilnehmerzahl
Termine á 90 Minuten 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1
10 63€ 68€ 78€ 88€ 94€ 118€ 140€ 172€ 240€ 500€
11 69€ 75€ 86€ 97€ 103€ 130€ 154€ 189€ €264 550€
12 76€ 82€ 94€ 106€ 113€ 142€ 168€ 206€ 288€ 600€
13 82€ 88€ 101€ 114€ 122€ 153€ 182€ 224€ 312€ 650€
14 88€ 95€ 109€ 123€ 132€ 165€ 196€ 241€ 336€ 700€
15 95€ 102€ 117€ 132€ 141€ 177€ 210€ 258€ 360€ 750€
16 101€ 109€ 125€ 141€ 150€ 189€ 224€ 275€ 384€ 800€

 

5.    Organisatorische Änderungen

(1)    Es besteht kein Anspruch darauf, dass Veranstaltung:en durch bestimmte Do-zent:innen durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit einem bestimmten Namen angekündigt wurde, es sei denn, die Vertragspartner:innen haben erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch die angekündigten Dozent:innen.

(2)    Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem der Vertragspartnerin zumutba-ren Umfang Ort und Zeitpunkt der Präsenz-Veranstaltung ändern. Ebenso kann die vhs aus sachlichem Grund die Veranstaltung in ein Online- oder Hybridformat än-dern; in diesem Fall steht dem Teilnehmer ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu.

(3)    Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung von Dozent:innen), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 Abs. (2) Satz 2 und Satz 3 und Abs. (3) sinngemäß.

(4)    An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt.

6.    Rücktritt und Kündigung durch die vhs

(1)    Die Mindestzahl der Vertragspartner:innen wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 7 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten, jedoch nur bis zum 3. Werktag vor der Veranstaltung. Kosten entstehen den Vertragspartner:innen hierdurch nicht.

(2)    Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall von Dozent:innen wegen Krankheit) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartner:innen unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartner:innen ohne Wert ist.

(3)    Die vhs wird die Vertragspartner:innen über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Abs. (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 28 Werktagen erstatten.

(4)    Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht innerhalb von 10 Tagen nach Kursbeginn (Integrationskurse) oder 28 Tage nach Kursende (s. Ziffer 4 Abs. (2) entrichtet, kann die vhs unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspartnerin schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung von 5% des Veranstaltungsentgelts, höchstens jedoch 20 €. Den Vertragspartner:innen steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.

(5)    Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehen-der Abmahnung und Androhung der Kündigung durch Dozent:innen, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber Dozent:innen, gegenüber Vertragspartner:innen oder Beschäftigten der vhs,
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
  • Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

(6)    Statt einer Kündigung kann die vhs die Vertragspartner:innen auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.

(7)    Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

7.    Höhere Gewalt

(1)    Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben, gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.

(2)    „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei zumindest vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist,

  • dass dieses Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt,
  • dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war,
  • und dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.

(3)    Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich wenigstens in Textform über den Eintritt Höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht.

(4)    Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme Höherer Gewalt (Absatz 2), benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich wenigstens per E-Mail.

(5)    Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage andauern, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.

8.    Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartner:innen

(1)    Ab dem 2. Kurstermin ist ein Rücktritt ausgeschlossen und die volle Kursgebühr zu bezahlen. Bei Rücktritt erhebt die vhs eine Bearbeitungsgebühr von 5 €.

(2)    Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, haben Vertragspartner:innen die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, können die Vertragspartner:innen nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(3)    Die Vertragspartner:innen können den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartner:innen unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartner:innen wertlos ist.

(4)    Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

(5)    Machen die Vertragspartner:innen von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so haben sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien auf ihre Kosten zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können.

9.    Schadenersatzansprüche

(1)    Schadenersatzansprüche der Vertragspartner:innen gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2)    Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte der Vertragspartner:innen verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner:innen regelmäßig vertrauen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10.    Bankverbindungen
Bankverbindung der Volkshochschule Hechingen
Sparkasse Zollernalb    
IBAN: DE42653512600079000653
BIC: SOLADES1BAL

Volksbank Hohenzollern – Balingen eG
IBAN: DE10641632250212055003
BIC: GENODES1VHZ

11.     Teilnahmebescheinigung
(1)    Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80% der Kursstunden besucht wurden. Bescheinigungen können nur innerhalb eines Jahres nach Kursende ausgestellt werden.

12.    Schlussbestimmungen

(1)    Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

(2)    Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.

(3)    Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Die Vertragspartner:innen können dem jederzeit widersprechen.

13.    Widerrufsrecht

„Widerrufsbelehrung (Dienstleistung)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die vhs Hechingen, Münzgasse 4/1, 72379 Hechingen, Telefon 07471 5188, vhs@vhs-hechingen.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Wider-rufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
 
Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.“