Kostenlose Weiterbildungsberatung vor Ort

Lebensbegleitendes Lernen ist unverzichtbar! Als Mitglied im Landesnetzwerk Weiterbildungsberatung bieten wir Ihnen in Hechingen und der Region eine kostenlose Beratung zu allgemeiner und beruflicher Weiterbildung an.

Egal, wie alt Sie sind – wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um Ihre Weiterbildung. Ob berufliche Entwicklung, Angebote für Ihre Familie oder persönliche Interessen: In persönlichen Beratungsgesprächen erhalten Sie wertvolle Informationen sowie Unterstützung bei Ihrer Entscheidungsfindung.

Nutzen Sie die Checkliste und vereinbaren Sie anschließend bei uns einen Beratungstermin.

Weitere Informationen hier und unter: www.LNWBB.de


Bildungszeit

Einige unserer Veranstaltungen können gemäß dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg gefördert werden. Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie Interesse an einer Bildungszeit haben.

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns alle erforderlichen Unterlagen für den Antrag. Bitte reichen Sie den Antrag spätestens acht Wochen vor Kursbeginn bei Ihrem Arbeitgeber ein und fügen Sie die Kursbeschreibung sowie den Nachweis der Anerkennung als Bildungszeit-Veranstaltung bei.

Wird der Antrag innerhalb von vier Wochen nicht aus betrieblichen Gründen abgelehnt, gilt die Bildungszeit als genehmigt.

Über das Bildungszeitgesetz

Seit dem 1. Juli 2015 gilt das Bildungszeitgesetz (BzG BW), das Beschäftigten in Baden-Württemberg den Anspruch gewährt, sich jährlich für bis zu fünf Tage zur Weiterbildung vom Arbeitgeber freistellen zu lassen – unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. In anderen Bundesländern ist dieser Anspruch auch als Bildungsurlaub, Bildungsfreistellung oder Arbeitnehmerweiterbildung bekannt.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bildungszeit-bw.de

Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Karlsruhe
0721 926-2055
0721 93340212
E-Mail


ESF Fachkursförderung

Mit der Fachkursförderung möchte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg die berufliche Qualifizierung fördern und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Voraussetzungen:

  • Sie müssen in Baden-Württemberg entweder beschäftigt oder ansässig sein.

  • Besonders willkommen sind Weiterbildungsinteressierte ab 55 Jahren sowie Erwerbstätige ohne Berufsabschluss.

  • Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern sowie Stadt-, Landkreisen oder Gemeinden.

Prüfung der Fördervoraussetzungen:

Um zu prüfen, ob Sie für die Förderung in Frage kommen, füllen Sie bitte das Formular "Zielgruppenabfrage" aus. Ihre Angaben werden direkt ausgewertet.

Förderung beantragen:

Wenn Sie förderfähig sind, füllen Sie im nächsten Schritt das Formular "Teilnehmerfragebogen" aus. Senden Sie beide vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulare per E-Mail (Stichwort: "Förderprogramm Fachkurse") oder alternativ per Post oder persönlich.

Bitte beachten Sie auch die "Informationen zur Datenerhebung".

Wichtige Hinweise:

  • Anmeldung zum Kurs: Die Anmeldung zum Kurs erfolgt separat und ist nicht Teil des Antrags.

  • Förderung: Förderfähige Teilnehmer:innen erhalten einen Zuschuss von 30% der Kursgebühren. Teilnehmer:innen ohne staatlich anerkannten Berufsabschluss sowie Teilnehmer:innen ab 55 Jahren erhalten 70% Förderung.

  • Förderbetrag: Die Kursgebühr wird um den jeweils gültigen Förderbetrag reduziert.

Kursvoraussetzungen:

Nur Kurse, die mit "ESF" gekennzeichnet sind, sind für eine Fachkursförderung förderfähig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Sollte der Antrag von der L-Bank nicht genehmigt werden, wird der Differenzbetrag zur vollen Kursgebühr nachberechnet.


Familien- und Sozialpass der Stadt Hechingen

Personen ab dem 6. Lebensjahr, die Anspruch auf den Familien- und Sozialpass haben, erhalten eine 30% Ermäßigung auf die Teilnahmegebühr für Volkshochschulkurse.

Diese Ermäßigung gilt jedoch nicht für Reiseveranstaltungen, Tagesexkursionen, Studienfahrten und ähnliche Angebote.

Kontakt:

Stadtverwaltung Hechingen
Fachbereich Bürgerdienste
Marion Indelicato
Telefon: 07471 940 178


Gebührenermäßigung

Schüler:innen, Studierende, Azubis, Bufdis, FSJler, Menschen mit Behinderung und Rentner:innen erhalten 10% Ermäßigung auf die Kursgebühr.

Sprechen Sie uns gerne an!